Datenschutz im Impressum einmal anders interpretiert

Der beste Schutz von Daten ist es diese nicht zu erheben. Danach kommt dann gleich das geheimhalten von personenbezogenen Daten.

Zu sehen ist eine solche Obskurität unter e-konsultation.de. Allerdings ist dies nicht rechtskonform zu der Impressumspflicht.

Siehe dazu beispielsweise:  Impressum-Generator auf eRecht24. Vielleicht kann ja auch das BMJ Schützenhilfe leisten, bevor eine anwaltliche Abmahnung bei Herrn Bundesinnenminister Thomas de Maizière auf dem Schreibtisch landet.

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One Response to “Datenschutz im Impressum einmal anders interpretiert”

  1. Gestern gelesen und heute schon eine Verantwortlichkeit hinzhugefügt, schnelle Reaktion!

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