Der Referentenentwurf
Das BDSG bekommt ein neues Kapitel und wird dadurch in einem Punkt aktualisiert. Der große Wurf wird man sich fragen. Nein, es geht um den Beschäftigtendatenschutz, der in 2009 schon einen Paragraphen ins BDSG brachte. Nun wird nachgelegt um die vielen offenen Fragen der betrieblichen Datenschutzbeauftragten beantworten zu können.
Lassen wir diesen Entwurf auf uns wirken und in der fachwelt diskutieren. jedenfalls belibt zu hoffen, daß die Lobby für einen guten Datenschutz gute Arbeit leisten kann.
Siehe dazu:

09. Jun, 2010 






Die Lesbarkeit eines Gesetzes, das solche Ansammlungen von Unterkapiteln aufbaut, wird bestimmt nicht besser.
Einige Stellen klingen recht Arbeitgeberfreundlich.
Auch eine Klarstellung in Sachen ELENA wäre wünschenswert.