Die Rechte von Petenten

Was des einen Recht ist, bedeutet für das gegenüber meist eine Pflicht. So gibt es auch im datenschutzrecht Rechte von Betroffenen und auch welche von jedermann.

Hat man die Ansicht daß von einem selbst Daten gespeichert sind, so kann man soch als Betroffener an die entsprechende Stelle wenden und Auskunft verlangen. Welche Antworten zu erwarten sind ist im “§ 34 Auskunft an den Betroffenen” beschrieben. Stellen Sie dabei Fehlern fest, so können Sie diese berichtigen lassen.

Daneben gibt es noch im “§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz” eine Auskunftspflicht gegenüber jedermann:

“(2) Dem Beauftragten für den Datenschutz ist von der verantwortlichen Stelle eine Übersicht über die in § 4e Satz 1 genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Der Beauftragte für den Datenschutz macht die Angaben nach § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 auf Antrag jedermann in geeigneter Weise verfügbar.”

Wobei das Wort JEDERMANN manchen Verantwortlichen einer Organisation große Bedenken aufwerfen läßt. Gründe dafür lassen sich nur vermuten, das Verzeichnis ist nicht vorhanden, veraltet oder unvollständig. Manche Daten werden zu Unrecht erhoben, benutzt oder nicht gelöscht. Es könnten Interna preisgegeben werden.

Welche Qualität an ein solches Verzeichnis haben wird, läßt sich aus den Mustern der Aufsichtsbehörden ablesen: Eine DIN-A4 Tabelle. Schaut man sich dagegen die im Netz veröffentlichte Verfahrensbeschreibung des ELENA-Verfahrens an, dann könnte man sich an Detailreichtum und Qualität derselbigen Beschreibung gewöhnen. Vielleicht ist dies eine Anregung an die Aufsichtsbehörden, mehr Detailreichtum einzufordern.

Fragt man nun bei Behörden oder Unternehmen nach dem Verfahrensverzeichnis, so erntet man oft Unverständnis oder die Anfrage wird als Spam angesehen und ignoriert. Bei Bundesbehörden ist als Argument zur Veröffentlichungspflicht auch das Informationsfreiheitsgesetz zu nennen.

Weitere Details zu verschiedenen Anfragen werden folgen.

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2 Responses to “Die Rechte von Petenten”

  1. Interessantes Thema, ich habe vor Jahren bei den Überwachungsbehörden nach Auskunft gefragt. Ja man war das doch sehr aktiv politisch tätig. da gab es oft Antworten:
    - schwebende Verfahren
    - Schutz von verdeckten Ermittlern
    - Kein Rechtsanspruch

    Vielelicht hat sich die politische Kultur dieser Behörden gebeseert ;-)

  2. Heiner Sobitzky 25. Feb, 2010 at 22:39

    Ein Abgeordneter der FDP hat bei der Landesregierung nachgefragt, vielleicht bekommt er ja mehr Antworten.

    http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/bodenseekreis/Wetzel-hakt-wegen-Datenschutz-nach;art410936,4183087

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