ELENA und die Persönlichkeitsrechte
Surft man etwas auf der Informationsseite der Deutsche Rentenversicherung Bund, so stolpert man auf die Verfahrensbeschreibung. Ein Dokument von über 50 Seiten gespickt mit allen Feinheiten der Bürokratie. Jedenfalls wird nach einer Durchsicht des Verfahrens deutlich, daß viel Erklärungsbedarf entstehen wird. Für die Arbeitgeber ist es eine gesetzlich legalisierte Weitergabe von Mitarbeiterdaten an Dritte. Der BDA hat eine Information für Mitarbeiter einwickelt, die sich bzgl. ihrer Daten auf der ELENA-Webseite informieren können.
Ob der normale Arbeitnehmer mit den online angebotenen Informationen sich ein Wissen zum ELENA-Verfahren aufbauen kann, sei dahingestellt. Ein für den Bürger durchschaubares Verfahren ist nicht entstanden. Die Datensammlung über 2 Jahre hinweg, ohne daß der betroffene Arbeitnehmer die über ihn gespeicherte Informationen einsehen kann, ist aus datenschutzrechtlicher Hinsicht nicht hinnehmbar. Andererseits muß man den Verantwortlichen zugestehen, daß sie das Verfahren sehr detailliert beschrieben haben. Ob dies der Staus Quo für den Umfang des Verfahrensverzeichnis nach §4g BDSG sein wird, mögen die Datenschutzaufsichtsbehörden entscheiden. Aus Bürgersicht wäre es jedenfalls der Weg zu mehr Transparenz.
Siehe auch
- ELENA-Verfahrensgesetz – BGBl 1.4.2009
- Die ELENA-Verfahrensbeschreibung
- Informationen des BDA zu ELENA
- Die Datenkrake ELENA, Monitor/WDR-Sendung vom 07.01.2010
- Aktuell: Aufbau des ELENA-Datensatzes als PDF-Datei zum herunterladen (derzeit 41 Seiten, Stand Dezember 2009)
- SGB 4 Sechster Abschnitt / Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
- http://www.das-elena-verfahren.de/
- Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) (PDF-Datei)
- „Kabinett beschließt elektronischen Entgeltnachweis“ (Pressemitteilung des BMWi vom 25. Juni 2008)
- Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG)
- ITSG: Broschüre zum ELENA-Verfahren (PDF-Datei, veröffentlicht November 2007; 1,84 MB)
- § 312 SGB III
Gegen die Datenkrake ELENA gibt es jetzt eine Online-Petition, von Peter Casper. Die E-Petition kann über die Seiten des Deutschen Bundestages erreicht werden. Ende der Mitzeichnungsfr ist 02.03.2010
Bitte mitzeichenen und weitersagen!
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926