Grundsicherung, auch Arbeitsuchende haben Grundrechte

Zur Historie: Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. Dezember 2007 (BVerfGE 119, 331) entschieden, dass diese gemeinsame Aufgabenwahrnehmung nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist.

Nachdem die letzte Regierung nichts substanzielles zu diesem Problem beigetragen hat, haben sich die SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz, Berlin und Bremen des Themas angenommen.

Siehe dazu:

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