BVerfG-Urteil zur Onlinedurchsuchung
Nun ist es amtlich. Das BVerfG hat heute seine Entscheidung zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Geheimdienstegesetz bekanntgegeben.
Neben Fragen zur Gebot der Normenklarheit und der Verhältnismäßigkeit des Gesetzes äußerten sich die höchsten Bundesrichter zum generellen Umgang beim Schutz der Privatsphäre. Der Schutz des Kernbereichs der Privatheit muß gewahrt bleiben. Daher werden hohe Anforderungen an die geplanten Onlinedurchsuchungen gestellt. Gefahr für höchstrangige Rechtsgüter oder auch ein Richtervorbehalt sind Schranken in der die Exekutive ihre Gesetze formulieren darf.
Es wurde ein neuer Terminus geprägt: “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”. Die heute allgegenwärtige Informationstechnik war zur Zeiten der grundgesetzentstehung nicht absehbar und dem muß Rechnung getragen werden.
Siehe auch:
- AK Vorratsdatenspeicherung begrüßt Urteil zur Online-Durchsuchung, warnt aber vor BKA-Gesetz (27.02.2008)
- Online-Durchsuchung: Karlsruhe formuliert Computer-Grundrecht
- Text des Urteils
- Spiegel Online 27.02.2008: Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen …
- FoeBuD 27.02.2008: Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung
- VirDSB 10.10.2007: Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-…
- Netzpolitik.org 27.02.2008: Die Entscheidung: Online-Durchsuchung beim BVerfG…
- heise online 27.02.2008: Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-…
- Süddeutsche Zeitung 27.02.2008: Karlsruhe führt “Computer-Grundrecht” ein

27. Feb, 2008 






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