Datenschutz in der Schule
Hier wir aus Baden-Württemberg berichtet. In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht werden Fragestellungen im Bildunsgbereich aufgeworfen:
Die Datenerhebung für die Einschulungsuntersuchung sind laut Klingbeil “ziemlich überzogen”. Es würden nicht nur medizinische Informationen erhoben, sondern auch Fragen zum häuslichen Umfeld und zu auffälligen Verhaltensweisen des Kindes gestellt. Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in den Kindergärten hat laut Klingbeil keine Rechtsgrundlage, da den Kindergärten verbindlich vorgegeben werde, frühkindliche Entwicklungsprozesse umfassend festzuhalten. Das stelle einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Kinder dar.[heise]
Siehe dazu:
“Kompetenzanalyse Profil AC” – ohne datenschutzrechtliche Kompetenz?

16. Dez, 2009 






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