Die Demokratie siegt über die Maschinen
Nun ist es amtlich, die eingesetzten Wahlcomputer sind in ihrer derzeitigen Bauart nicht dazu geeignet eine für den Wähler überprüfbare und transparente Wahl zu ermöglichen.
Diese Frage wurde bei der Bauartzulassung wohl auch gar nicht durch das BMI gestellt. Daher hatte die PTB dazu auch keine Prüfung durchgeführt.
Sind wir also froh, daß es mündige und entschlossene Bürger gibt, die nach Antworten auf solch fundamentale Fragen suchen und sie auch nun höchstrichterlich beantwortet bekamen.
Siehe auch:
- Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig
- Bundesverfassungsgericht: Wahlcomputer verfassungswidrig
- Wahlprüfungsausschuss begrüßt Konkretisierung des Wahlrechts durch das Bundesverfassungsgericht
- Einsatz von Wahlmaschinen bei Bundestagswahl war verfassungswidrig [Update]
- Karlsruhe zieht Black-Box-Voting den Stecker

04. Mrz, 2009 






Interessant. Kommt hier noch ein Folgeartikel? M