Protokollierung von IP-Adressen beim BMJ
Die Unzulässigkeit der Protokollierung und Auswertung von IP-Adressen beim BMJ wurde durch die Justiz festgestellt. Damit der Beschluß des Berliner Amtsgerichts auch befolgt wird, wurden Zwangsmaßnahmen gegen BMJ angedroht.
Es bleibt zu hoffen, daß die derzeitige Praxis der Protokollierung von IP-Adressen anderer Bundesbehörden ebenso eingestellt wird.
Siehe auch:

14. Feb, 2008 






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