Auftragsdatenverarbeitung – Handlungsbedarf?
Das Bundsdatenschutzgesetz wurde 2009 aktualisiert. Einer der Punkte ist der §11, der die Auftragsdatenverarbeitung beschreibt. Es werden konkretere Angaben und Verfahren vorgeschrieben, die die Überprüfung und entsprechende Anpassungen der geltenden Verträge nach sich ziehen.
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