Der Datenschutzbeauftragte nach der DSGVO
Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat das Arbeitspapier „Der behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte nach neuem Recht“ erarbeitet, um Unternehmen, öffentlichen Stellen, Datenschutzbeauftragten und Interessierten eine erste Orientierung zur neuen Rechtslage zu ermöglichen.
Drei wesentliche Neuerungen bzw. Pflichten sind, die Veröffentlichung der DSB-Kontaktdaten, Bestellung von externen DSBs für öffentliche Stellen und die Benennungspflicht für Auftragsverarbeiter.
Das Arbeitspapier gibt die Rechtsauffassung des Hessischen Datenschutzbeauftragten wieder und wird fortlaufend weiterentwickelt.
Quellen:
Der behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte nach neuem Recht (PDF-Datei, 506 kB)
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